» Die Gesetze über den Datenschutz sorgen dafür, dass die Verbraucher vor der unbefugten Weitergabe und Verbreitung personenbezogener Daten bewahrt werden. Sie schützen unsere Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre in der Informationsgesellschaft.
Datenschutzbeauftragte sorgen in ihren Organisationen dafür, dass sämtliche Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Sie analysieren und kontrollieren den Umgang mit Daten und beraten ihre Geschäftsführungen bei der Optimierung dessen.
Grundsätzlich gilt: Jede öffentliche Stelle muss einen Datenschutzbeauftragten stellen!
Bei Unternehmen und Verbänden ist dies abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Mitarbeiteranzahl, die in Kontakt mit den Daten kommt, oder der Art der Datenerhebung. Das Gesetz stellt es Organisationen jedoch frei, ob sie einen Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten bestellen oder sich einen externen Experten für den Bereich mit ins Boot holen.
Eine Organisation muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn:
Aufgrund der zunehmenden Vernetzung kann mittlerweile davon ausgegangen werden, dass jeder Mitarbeiter, der stationäre oder mobile IT-Geräte nutzt, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst ist.
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