Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf einen Rechtsverstoß und gleichzeitig eine Aufforderung, diesen umgehend zu beheben und künftig zu unterlassen. Sie soll dabei helfen, Interessen von Verbrauchern und Konkurrenten schnell außerhalb aufwändiger Gerichtsverfahren durchzusetzen. Insbesondere Konkurrenzunternehmen dienen sie dazu, unrechtmäßig beschaffte Wettbewerbsvorteile bei anderen Unternehmen zu beseitigen.
Typische datenschutzrechtliche Fälle, in denen abgemahnt wird, sind zum Beispiel:
Wird ein Rechtsverstoß erkannt, so kann ein Konkurrenzunternehmen, Verbraucherschutzverband oder auch direkter Rechtsinhaber (z.B. beim Verstoß gegen Bildrechte) das Unternehmen über einen zwischengeschalteten Anwalt abmahnen. Dieses bekommt dann ein Schreiben in dem es zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Als nächst drastischerer Schritt droht ihm sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind von den Anwälten meist zugunsten ihrer Mandanten formuliert - hier lässt sich gerade bei der Vertragsstrafe oder dem Umfang der Pflichten meist noch Einiges durch einen Anwalt modifizieren.
Zunächst sind folgende Punkte zu überprüfen:
Daraus ergeben sich fünf Handlungsmöglichkeiten: