Was sind Abmahnungen?

Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf einen Rechtsverstoß und gleichzeitig eine Aufforderung, diesen umgehend zu beheben und künftig zu unterlassen. Sie soll dabei helfen, Interessen von Verbrauchern und Konkurrenten schnell außerhalb aufwändiger Gerichtsverfahren durchzusetzen. Insbesondere Konkurrenzunternehmen dienen sie dazu, unrechtmäßig beschaffte Wettbewerbsvorteile bei anderen Unternehmen zu beseitigen.

 

Typische datenschutzrechtliche Fälle, in denen abgemahnt wird, sind zum Beispiel:

  • Fehlende Einwilligungen zum Erhalt von Werbung beim Verbraucher
  • Fehlende Einwilligungserklärungen zur allgemeinen Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
  • Rechtswidrige AGBs

Wie wird abgemahnt und von wem?

Wird ein Rechtsverstoß erkannt, so kann ein Konkurrenzunternehmen, Verbraucherschutzverband oder auch direkter Rechtsinhaber (z.B. beim Verstoß gegen Bildrechte) das Unternehmen über einen zwischengeschalteten Anwalt abmahnen. Dieses bekommt dann ein Schreiben in dem es zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Als nächst drastischerer Schritt droht ihm sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind von den Anwälten meist zugunsten ihrer Mandanten formuliert - hier lässt sich gerade bei der Vertragsstrafe oder dem Umfang der Pflichten meist noch Einiges durch einen Anwalt modifizieren.

Was ist zu tun, wenn man abgemahnt wurde?

Zunächst sind folgende Punkte zu überprüfen:

  1. Eingangsdatum protokollieren, um die Angemessenheit der Frist zu überprüfen 
  2. Zustellungsart aufnehmen (Einschreiben, Fax, E-Mail, Einschreiben, einfacher Brief etc.)
  3. Überprüfen der Zustellungsanschrift sowie der genauen Bezeichnung der abgemahnten Firma - handelt es sich überhaupt um Ihr Unternehmen oder liegt eine Verwechslung vor?
  4. Überprüfen, ob der Abmahnende überhaupt abmahnberechtigt ist - bei Zweifel Rechtsanwalt einschalten
  5. Überprüfen des Abmahninhalts - welcher Rechtsverstoß wird Ihnen vorgeworfen? Sind Sie dafür verantwortlich? Welche Schritte drohen Ihnen bei Nichtunterzeichnung der Unterlassungserklärung?
  6. Überprüfen der gesetzten Frist - ist diese ausreichend? Ansonsten Fristverlängerung beantragen
  7. Abgabe einer Unterlassungserklärung bei berechtigter Abmahnung. Ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, sollte diese überprüft und eventuell modifiziert werden.
  8. Überprüfen, ob die Rechtsanwaltskosten und der angesetzte Streitwert angemessen sind

Daraus ergeben sich fünf Handlungsmöglichkeiten:

  • Vorgegebene Unterlassungserklärung unterzeichnen
  • Vorgegebene Unterlassungserklärung modifiziert abgeben
  • Zurückweisen der Abmahnung wegen fehlendem Rechtsverstoß/ Formfehlern/ falschem Empfänger/ Rechtsmissbrauchs
  • Fristverlängerung beantragen
  • Verhandlung mit Abmahner