Aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Anbietertransparenz werden im deutschen Telemediengesetz (TMG) sämtliche Anbieterkennzeichnungspflichten (auch bekannt als Impressumspflichten) näher bestimmt. Faktisch jede Webseite - ob private Seite, Blog, Chatroom, Online-Auktionshaus, Webshop - unterliegt diesen Bestimmungen. Ausgenommen hierfür sind nur rein familiär und privat genutzte Seiten, die keine Auswirkungen auf den Markt haben.
Grundangaben für Privatperson
Grundangaben für juristische Personen
Zusätzliche Angaben für bestimmte Diensteanbieter
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Webseitennutzer soll es jederzeit, ohne große Umwege durch seine klare Kennzeichnung auffinden und lesen können.
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