Wer unterliegt der Anbieterkennzeichnungspflicht?

Aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Anbietertransparenz  werden im deutschen Telemediengesetz (TMG) sämtliche Anbieterkennzeichnungspflichten (auch bekannt als Impressumspflichten) näher bestimmt. Faktisch jede Webseite - ob private Seite, Blog, Chatroom, Online-Auktionshaus, Webshop - unterliegt diesen Bestimmungen. Ausgenommen hierfür sind nur rein familiär und privat genutzte Seiten, die keine Auswirkungen auf den Markt haben.

Grundangaben für Privatperson

  • Name
  • Vollständige Adresse
  • Kontaktinformationen (mindestens E-Mail Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit, z.B. Telefon)

 

Grundangaben für juristische Personen

  • Firmenname
  • Vertretungsberechtigte
  • Kontaktinformationen (mindestens E-Mail Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit, z.B. Telefon)

 

Zusätzliche Angaben für bestimmte Diensteanbieter

  • Angabe der zuständigen Behörde, wenn die Dienstleistung einer behördlichen Zulassung bedarf
  • Register und Registernummer, wenn das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist
  • Bei reglementierten Berufen zugehörige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikations- und Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern diese vorhanden sind.

Platzierung des Impressums

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Webseitennutzer soll es jederzeit, ohne große Umwege durch seine klare Kennzeichnung auffinden und lesen können.

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