Es ist für Unternehmen möglich, ihren Kunden auch ohne deren ausdrückliche Zustimmung Werbe-Newsletter zu schicken, wenn sie folgende vier Voraussetzungen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllen:
Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, muss die Person um Erlaubnis gefragt werden.
Sind die oben genannten Punkte nicht erfüllt, wird ein Werbe-Newsletter erst dann nicht zu illegalem Spam, wenn der zukünftige Newsletter-Empfänger seine Einwilligung dazu doppelt gegeben hat (Double-Opt-In). Er muss zunächst auf der Webseite angeben, dass er den Newsletter erhalten möchte, und dies anschließend noch einmal durch einen an seine E-Mail Adresse versendeten Bestätigungslink bekräftigen.
Erst dann ist die Einwilligung rechtskräftig und die Newsletter können bedenkenlos versendet werden. Diese doppelte Absicherung soll gewährleisten, dass auch wirklich der Inhaber der E-Mail Adresse den Newsletter angefordert hat.