Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten muss, wie bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, schriftlich erfolgen. Anschließend werden in einem Dienstvertrag/Geschäftsbesorgungsvertrag die genauen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Haftung und die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und externem Berater geklärt.
Externe Datenschutzbeauftragte haften nach den üblichen zivilrechtlichen Vorschriften des BGB. Der Vorteil für das beauftragende Unternehmen liegt bei der Haftung darin, dass externe Datenschutzbeauftragte im Gegensatz zu internen im Streitfall selbst beweisen müssen, dass sie für vorgeworfene Pflichtverletzung nicht verantwortlich sind.
BE-protected steht Ihnen gern auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Wenn Sie also optimale Sicherheit mit dem geringsten Aufwand für sich haben wollen, erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
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